IST IHR NEUER EIN DIENSTWAGEN? JA?
DANN KOMMT HIER UNSER STEUERTIPP FÜR ELEKTRIFIZIERTE BMW.
Dynamisch, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude. Erleben Sie die Elektromobilität mit der BMW Modellvielfalt. Unsere BMW i Modelle und BMW Plug-in-Hybride bringen Sie im Alltag und auf Reisen Ihren Zielen näher.
Entscheiden Sie sich für einen elektrifizierten Firmenwagen und profitieren Sie zusätzlich von den jüngsten Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Mit der Anpassung der Bemessungsgrenzen können Sie jetzt aus noch mehr BMW Modellen das perfekt zu Ihnen passende Fahrzeug auswählen und die höchste Förderung erhalten.
UPDATE - STAND JULI - 2025.
Die Bundesregierung hat eine neue Regelung zur Sonderabschreibung von Elektrofahrzeugen verabschiedet – und das eröffnet Ihnen spannende steuerliche Vorteile!
Für Dienstwagenfahrer wird die Grenze des Bruttolistenpreises für die günstige 0,25%-Versteuerung von 70.000 € auf 100.000 € angehoben – vorausgesetzt, das Fahrzeug fährt ausschließlich elektrisch. Diese Regelung gilt für Unternehmen aller Größen – von kleinen Handwerksbetrieben bis hin zu großen Konzernen.
Darüber hinaus wurde eine Sonderabschreibung eingeführt. Ab dem 1. Juli 2025 können Sie beim Erwerb eines E-Fahrzeugs im ersten Jahr bis zu 75 % des Kaufpreises abschreiben. In den Folgejahren kommen weitere Abschreibungsmöglichkeiten hinzu.
Das bedeutet für Sie: erhebliche Steuererleichterungen, mehr Liquidität und eine nachhaltigere Fahrzeugflotte.
STEUERVORTEILE FÜR ALLE BMW i-MODELLE.
MEHR INFORMATIONEN.
PROFITIEREN SIE JETZT.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.
GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.
Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die große und immer weiter wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.

SIE SIND DIENSTWAGENBERECHTIGT UND MÖCHTEN BEI DER BESTEUERUNG DES GELDWERTEN VORTEILS SPAREN?
WIR BERATEN SIE GERNE.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihrer elektrischen Zukunft mit den BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
KONTAKTIEREN SIE UNS.
DISCLAIMER.
Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
KRAFTSTOFF-/STROMVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN.
BMW i5 eDrive40 Touring: Vollelektrisch; Leistung 340 PS (250 kW); Energieverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 19,3-19,2; CO2-Emission kombiniert in g/km: 0; CO2-Klasse: A;
Mehr unter www.bmw.de/pkw_envkv.
Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp und unter www.mini.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung(en) zeigt/-en Sonderausstattungen.