STAATLICH GEFÖRDERT, ELEKTRISCH BEGEISTERT.

Sichern Sie sich bis zu 6.000 EUR staatliche Förderung beim Kauf oder Leasing eines neuen elektrifizierten BMW.

E-Auto Förderung

BMW iX1 eDrive20: Energieverbrauch kombiniert: 15,4 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 474 km (WLTP); Leistung: 150 kW (204 PS). Mehr unter www.bmw.de/pkw_envkv.

Neues Förderprogramm gilt rückwirkend zum 01.01.2026.

FÖRDERBEDINUNGEN UND -KONDITIONEN.

Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes wird der Einstieg in die elektrische Mobilität für Privatpersonen noch attraktiver. Entdecken Sie, wie Sie von den staatlichen Vorteilen profitieren und schon bald elektrifizierte Fahrfreude in Ihrem neuen BMW erleben – einfach, transparent und ganz nach Ihrem Anspruch.

WELCHE BEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE STAATLICHE FÖRDERUNG?

Nur für Privatkunden mit Neuzulassung ab 1. Januar 2026

Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden

Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1³

Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb:

  • Batterieelektrisch (BEV)
  • Plug-in-Hybrid (PHEV)
  • Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)

REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen

  • CO2-Emissionen ≤ 60 g/km oder
  • Elektrische Reichweite ≥ 80 km

Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 €

für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 €

WELCHE FÖRDERBETRÄGE SIND MÖGLICH?

Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge

Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender

Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt

Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt

Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)

ZU DEN FÖRDERFÄHIGEN BMW MODELLEN.

ALLE INFOS ZUR E-AUTO-FÖRDERUNG.

Weitere Informationen zur Förderung elektrifizierter Fahrzeuge finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.

BMW Image

IMMER GERNE PERSÖNLICH FÜR SIE DA.

Sie haben noch Fragen, wünschen ein individuelles Angebot oder möchten eine Probefahrt vereinbaren? Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie bedarfsgerecht, damit Sie bald mit Ihrem Wunschfahrzeug viel Freude am Fahren haben.

 

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1 Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.


2 Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund.


3 Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.